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von Robert Langer

Stand: 27. Oktober 2026

Haibike, Ghost und Winora im Insolvenzverfahren, die Simplon-Produktion zum zweiten Mal insolvent, Fazua am Ende: Die Krise der Velobranche trifft 2026 auch viele Bike-Besitzer in der Schweiz. Was passiert mit deinen Ansprüchen, wenn die Marke deines Bikes wackelt? Und warum lohnt sich in der Schweiz ein genauer Blick in den Kaufvertrag? Wir haben die wichtigsten Antworten gesammelt.

Zuerst ein Begriff: Was in der Schweiz «Garantie» heisst

Im Alltag sagt man in der Schweiz «Garantie» und meint oft zwei verschiedene Dinge. Bei einer Pleite ist der Unterschied entscheidend.

Die gesetzliche Gewährleistung ist dein Recht als Käufer gegenüber dem Händler, bei dem du das Bike gekauft hast. Bei neuen Bikes gilt sie zwei Jahre ab Übergabe, und diese Frist darf nicht verkürzt werden. Anders als in Deutschland oder Österreich musst du aber während der ganzen zwei Jahre selbst beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf da war. Und du musst einen Mangel sofort melden, sobald du ihn entdeckst. Wer wartet, kann seine Rechte verlieren.

Die Herstellergarantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, zum Beispiel fünf Jahre auf den Rahmen. Welche Bedingungen gelten, legt der Hersteller selbst fest. Oft braucht es eine Registrierung oder nachgewiesene Services, manchmal gilt sie nur für den Erstbesitzer.

Der Schweizer Haken: Was steht in deinem Kaufvertrag?

Die gesetzlichen Regeln zur Gewährleistung sind in der Schweiz weniger streng als in der EU. Händler schränken sie in ihren AGB teils ein, zum Beispiel indem sie statt Ersatz oder Rückgabe nur eine Reparatur anbieten oder auf die Herstellergarantie verweisen. Wie weit ein Händler dabei gehen darf, ist unter Juristen umstritten.

Für dich heisst das: Wenn dein Händler beim Kauf auf die Herstellergarantie verwiesen hat, trifft dich eine Herstellerpleite stärker als einen Käufer in Deutschland. Schau also jetzt in Kaufvertrag und AGB, was dort zur Garantie steht.

Bevor du dir Sorgen um die Marke machst, schau in deinen Kaufvertrag. Dort steht, wer dir in den ersten zwei Jahren wirklich haftet.

Was passiert mit der Herstellergarantie bei einer Pleite?

Das hängt davon ab, wie das Verfahren läuft.

Der Betrieb läuft weiter, zum Beispiel in einer Insolvenz in Eigenverwaltung wie bei Haibike, Ghost und Winora in Deutschland: Dann gibt es weiter einen Ansprechpartner, und Garantiefälle können bearbeitet werden. Rechtlich abgesichert ist das aber nicht. Eine Garantie aus der Zeit vor dem Verfahren ist eine Forderung gegen das insolvente Unternehmen. Ob es alte Garantiefälle trotzdem regulär erfüllt, entscheidet das Unternehmen selbst.

Ein neuer Eigentümer übernimmt: Ob er alte Garantien übernimmt, entscheidet er. Wie das gut laufen kann, zeigt YT: Nach der Insolvenz 2025 hat die neu gegründete Young Talent Industries GmbH ausdrücklich die Garantie- und Gewährleistungspflichten für alle YT-Kunden übernommen, egal ob das Bike vor oder nach dem Neustart gekauft wurde.

Die Firma wird abgewickelt: Dann wird dein Garantieanspruch zu einer Geldforderung, die du im Verfahren anmelden musst, und zwar in dem Land, in dem der Hersteller sitzt. Bei Pleiten bleibt für solche Forderungen erfahrungsgemäss wenig übrig.

Und wenn der Händler pleite ist?

Dann ist es umgekehrt. Deine Gewährleistung richtet sich gegen einen Händler, der nicht mehr zahlen kann. Du kannst deine Forderung beim Konkursamt eingeben, mit meist geringen Aussichten. Die Herstellergarantie ist von der Pleite des Händlers dagegen nicht betroffen, die kannst du direkt beim Hersteller einfordern.

Motor und Akku: Hier sieht es meist besser aus

Bei E-Bikes gibt es eine gute Nachricht: Motor und Akku kommen fast immer von grossen Zulieferern wie Bosch, Shimano, Yamaha oder Brose. Für diese Teile gibt der jeweilige Antriebshersteller eine eigene Garantie, abgewickelt über den Fachhandel. Geht also die Marke deines Bikes pleite, bleibt der Antrieb serviceseitig in aller Regel versorgt.

Schwieriger wird es, wenn der Antriebshersteller selbst aufhört. Genau das ist bei Fazua passiert. Porsche eBike Performance stellt den Betrieb zum 31. Oktober 2026 ein. Service, Gewährleistungsabwicklung und die Fazua-App übernimmt danach der Dienstleister CTDI. Erster Ansprechpartner bleibt dein Fazua-Händler. Wie lange Ersatzteile verfügbar sind, sagt Fazua bisher nicht.

Wichtig für Fazua-Besitzer, und zwar sofort: Wer sein App-Konto mit Fahrten, Statistiken und Profilen behalten will, muss der Übertragung der Daten an CTDI bis zum 28. Oktober 2026 zustimmen. Wer das verpasst, verliert das alte Konto, und das Bike wird von der App getrennt. Fahren kannst du trotzdem: Danach lässt sich in der Fazua-App ein neues Konto bei CTDI anlegen.

Ersatzteile: Wo es eng werden kann

Teile von grossen Zulieferern wie Schaltung, Bremsen, Federgabel oder Laufräder bekommst du weiter ganz normal im Handel. Kritisch sind markenspezifische Teile:

  • Rahmen und Teile des Hinterbaus
  • Lager und Achsen des Hinterbaus
  • Schaltauge, wenn es kein Standard-Schaltauge ist
  • Spezielle Dämpferaufnahmen, besondere Steuersatz-Formen, Kabelführungen
  • Integrierte Akkus oder Akku-Halterungen, die nur in diesen Rahmen passen

Bei Haibike, Ghost und Winora ist mit E. Wiener Bike Parts auch der Teilegrosshändler der deutschen Accell-Gesellschaften im Verfahren. Ob sich das auf die Versorgung mit Originalteilen auswirkt, ist offen.

Was du jetzt tun kannst

  • Kaufvertrag und AGB prüfen: Steht dort, dass der Händler auf die Herstellergarantie verweist? Dann weisst du, wo dein Risiko liegt.
  • Unterlagen sichern: Kaufquittung, Garantieregistrierung, Serviceheft und Servicenachweise an einem Ort ablegen, am besten auch digital.
  • Mängel sofort und schriftlich melden: In der Schweiz ist das besonders wichtig, weil du einen Mangel nach dem Entdecken sofort rügen musst. Reklamiere mit Datum und Fotos.
  • Kritische Teile bevorraten: Ein Ersatz-Schaltauge und ein Satz Hinterbaulager kosten wenig.
  • Mit deiner Werkstatt sprechen: Viele Werkstätten wissen, welche Teile kompatibel sind oder nachgefertigt werden können.
  • Bei Fragen Hilfe holen: Die Konsumentenschutz-Organisationen beraten bei konkreten Fällen.
Ein Ersatz-Schaltauge und ein Satz Hinterbaulager kosten wenig und können dir später viel Ärger ersparen.

Neues Bike aus dem Abverkauf: Schnäppchen oder Risiko?

Händler verkaufen Bikes betroffener Marken gerade oft mit deutlichem Rabatt. Das kann sich lohnen, wenn du die Risiken kennst:

  • Frag vor dem Kauf, wer in den ersten zwei Jahren haftet: der Händler selbst oder nur die Herstellergarantie? Lass dir die Antwort schriftlich geben.
  • Kauf bei einem Händler, dem du zutraust, auch in zwei Jahren noch da zu sein.
  • Frag konkret nach Ersatzteilen für Rahmen und Hinterbau.
  • Rechne damit, dass der Wiederverkaufswert sinken kann.
  • Achte auf Standards: Ein Universal-Schaltauge, gängige Dämpfermasse und ein verbreiteter Antrieb machen dich unabhängiger von der Marke.

Der aktuelle Stand

Marke / FirmaWas ist los?Stand 27.10.2026
Haibike, Ghost, Winora (Accell Germany) und Teilegrosshändler E. Wiener Bike PartsInsolvenz in Eigenverwaltung in Deutschland, beantragt am 5. August 2026Betrieb läuft weiter. Die deutschen Gesellschaften suchen einen eigenen Investor, bekannt ist noch keiner. Eine offizielle Aussage zu Garantie und Ersatzteilen gibt es nicht.
Accell Group (niederländische Mutter)Seit 11. August 2026 insolvent, eigenes VerfahrenFür die Marken der Gruppe liegen rund 60 unverbindliche Angebote vor. Der nächste Bericht der Verwalter ist für den 22. Dezember angekündigt.
Simplon (Produktionsgesellschaft 2Rad Produktions GmbH, Hard, Österreich)Zweites Sanierungsverfahren seit 2. September 2026, diesmal ohne Eigenverwaltung. Die Vertriebsgesellschaft Simplon Bike GmbH ist nicht im Verfahren.Betrieb soll weiterlaufen. Sanierungsplan mit 20 % Quote, Abstimmung am 23. November am Landesgericht Feldkirch.
FazuaAntriebshersteller stellt den Betrieb zum 31. Oktober 2026 einService, Gewährleistung und App über CTDI, erster Ansprechpartner bleibt der Händler. App-Zustimmung bis 28. Oktober.
YTInsolvenz 2025, Neustart als Young Talent Industries GmbHNeue Firma hat Garantie und Gewährleistung für alle Kunden übernommen. Service über service@yt-industries.com.

Was dir wirklich bleibt

Eine Herstellerpleite ist ärgerlich, aber selten das Ende deines Bikes. Motor und Akku hängen meist an grossen Zulieferern, die von der Pleite einer Bike-Marke nicht berührt sind, und für viele Teile gibt es Standards. In der Schweiz hängt aber mehr als anderswo davon ab, was du beim Kauf unterschrieben hast: Haftet dein Händler selbst, bist du in den ersten zwei Jahren gut abgesichert. Hat er dich auf die Herstellergarantie verwiesen, trägst du das Risiko der Marke mit. Wirklich offen bleiben ausserdem markenspezifische Teile wie Hinterbau oder Schaltauge.

Fährst du ein Bike einer betroffenen Marke? Erzähl uns in den Kommentaren, wie dein Händler mit Garantiefällen umgeht.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen die Konsumentenschutz-Organisationen.

Published by Radical Life Studios / MTB Report


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